Auszug aus dem Leitfaden Das Qualifikationsverfahren
5.3 Die berufspraktische Prüfung (Lehrprobe und Kolloquium)
Zulassungsbedingung
Für die Zulassung zur berufspraktischen Prüfung muss das Portfolio genehmigt sein.
Umfang, Form und Organisation
ABU, BK, W&G und IKA: Die beiden Prüfungslektionen werden zu einer Lehrprobe von 90 Minuten zusammengefasst.
Anschliessend an die Lehrprobe findet ein mündliches Kolloquium von 30 Minuten statt.
Die Lehrprobe wird in der Regel mit der eigenen Klasse durchgeführt.
Das Sekretariat erstellt den Prüfungsplan: Zeit, Ort, Klasse, Examinator/Examinatorin und Expertin/Experte.
Unmittelbar vor der Lehrprobe händigt die Kandidatin/der Kandidat die schriftlichen Unterlagen zur Lehrprobe in vierfacher Form dem Examinator/der Examinatorin aus. Diese Unterlagen enthalten:
Die schriftlichen Unterlagen umfassen nicht mehr als fünf Seiten.
Beurteilungskriterien
Bei der Lehrprobe und beim Kolloquium kommen zum Teil spezifisch auf jeden Studiengang zugeschnittene Beurteilungskriterien zur Anwendung. Genaueres dazu ist in den Kapiteln 6.1 (ABU), 6.2 (BK, W & G und IKA) und 6.3 (BM) zu erfahren.
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